Corona-Kurzarbeit

Die „Corona-Kurzarbeit“ funktioniert im Wesentlichen so, dass die Normalarbeitszeit und die Bezüge der Mitarbeiter für bis zu drei Monate (einmalige Verlängerung um weitere drei Monate möglich) um eine bestimmte Quote (zwischen 10 % und 90 %) herabgesetzt werden. Die Mitarbeiter erhalten vom Arbeitgeber neben dem herabgesetzten Bezug eine Kurzarbeitsunterstützung, die dem Arbeitgeber jeweils ein bis zwei Monate nachträglich vom AMS refundiert wird.