Abbau-, Recycling- und Deponiebetriebe

Die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und die Erzeugung von Sekundärrohstoffen ist sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich eine komplexe Materie, die den in diesem Bereich tätigen Betrieben einiges abverlangt. In dieselbe Kategorie fallen Deponiebetriebe, die mit einer Fülle von gesetzlichen Regelungen und zahlreichen bürokratischen Hürden konfrontiert sind.

Gerne übernehmen wir im Vorfeld das finanzielle Risiko der Projektierung und stellen unser Honorar erst nach rechtskräftiger Bewilligung. Informieren Sie sich unverbindlich!

Die mangelnde Akzeptanz in der öffentlichen Wahrnehmung erschweren Vorhaben in diesem Bereich noch zusätzlich und machen es Projektwerbern zwischenzeitlich fast unmöglich, faktenbasierende Verfahren frei von Emotionen und politischer Einflussnahme zu führen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Weg von der Projektidee bis zum rechtskräftigen Bescheid. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihr Vorhaben nicht nur in rechtlicher Hinsicht optimal begleiten, sondern sind auch in der Lage Ihr Projekt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren.

In folgenden Bereichen können wir Sie dabei mit Rat und Tat unterstützen

relevante Rechtsgrundlagen

  • MinroG (Mineralrohstoffgesetz)
  • AWG (Abfallwirtschaftsgesetz)
  • GewO (Gewerbeordnung)
  • DVO 2008 (Deponieverordnung)
  • AlSag (Altlastensanierungsgesetz)

UMWELTRECHT

Aufgrund des immer stärker werdenden Augenmerks auf den Umweltschutz müssen bei der Projektrealisierung vor allem auch Rechtsmaterien aus dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes beachtet und bestenfalls bereits im Zuge der technischen und finanziellen Projektevaluation und Planung miteinbezogen werden.

relevante Rechtsgrundlagen

  • GewO (Gewerbeordnung)
  • WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • TNschG (Tiroler Naturschutzgesetz)
  • ForstG (Forstgesetz)
  • BStG (Bundesstraßengesetz)

UVP Verfahren

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wurde geschaffen, um bestimmten Vorhaben bei Überschreitung einer gewissen Ausdehnung einen eigenen Rahmen zu geben. Es geht dabei vor allem darum, Großprojekte wie beispielsweise Infrastrukturbauten, Kraftwerkserrichtungen, aber auch Deponie- und Abbauvorhaben sowie Skigebiete mit dem Umfeld in Einklang zu bringen und gegebenenfalls kompensierende Maßnahmen für die erforderlichen Eingriffe zu setzen.
Im UVP Verfahren werden alle für das Verfahren relevante Rechtsbereiche systematisch und konzentriert abgearbeitet.
Vor allem der sehr weit gefasste Begriff der Partei im UVP Verfahren, aber auch die Komplexität und der Umfang eines derartigen Verfahrens stellen den Projektwerber vor große Herausforderungen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und begleiten Sie durch das Verfahren. Wir koordinieren und übernehmen für Sie das Projektmanagement durch die Koordination von Planern, Technikern, Behörden und Parteien im Verfahren. Nur durch eine perfekte Vorbereitung können böse Überraschungen im Verfahren vermieden werden.

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000)

relevante Rechtsgrundlagen

ABFALLRECHT

Die über weite Strecken kaum mehr zu durchblickende Regelungsflut im Bereich des Umweltrechts stellt Unternehmen vor enorme Hürden.
Neben dem bürokratischen Aufwand in der täglichen gesetzeskonformen Umsetzung birgt das Umweltrecht aber auch zahlreiche Haftungsrisiken für den Unternehmer, die im Extremfall sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.
Oft fehlen dem Unternehmer in der Praxis die zeitlichen und personellen Ressourcen, um alle Gesetze und Verordnungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Neuerungen zu durchforsten.

Wir begleiten Sie bei folgenden Themen und unterstützen Sie in der rechtskonformen Umsetzung

  • Bewilligung und Betrieb von Recyclingstandorten
  • EDM Datenmanagement und Bilanzierung
  • Abfallverbringung
  • Erstellen von Abfallwirtschaftskonzepten